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Arbeitsrecht – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrecht – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

5. Dezember 2013

Immer dann, wenn man eine neue Stelle antritt, dann wird auch ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer geschlossen. Durch diesen Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, seine Arbeitskraft einzusetzen und der Arbeitgeber ist in der Pflicht, den Arbeitnehmer für seine Arbeit pünktlich zu bezahlen. Das sind die Pflichten, aber was ist mit den Rechten, die Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber haben? Diese Rechte sind im Arbeitsrecht zusammengefasst.

Was wird im Arbeitsrecht geregelt?

Jeder, der eine neue Stelle antreten will, ist immer gut beraten, sich den Arbeitsvertrag sehr genau anzusehen, denn in diesem Vertrag werden die einzelnen Rechte und Pflichten ausführlich aufgeführt. Wie sie sieht es zum Beispiel mit Überstunden aus? Besonders was die Überstunden angeht, sind die Regelungen vielschichtig und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden. Da gibt es das Arbeitszeitkonto und auch die sogenannten Vertrauensarbeitsstunden. Vor allem auf diesem Gebiet kommt es immer wieder zum Streit, denn jede Firma geht anders mit dem Thema Überstunden um. Ein weiteres Schwerpunktthema im Arbeitsrecht ist die Bezahlung der Arbeitnehmer. Bei der Bezahlung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, so zum Beispiel der Familienstand sowie das Alter, und auch die aktuellen Tarifverträge sind ausschlaggebend, wie viel jeder Einzelne verdient. Ein Familienvater Mitte 40, der Vollzeit arbeitet, verdient natürlich mehr als ein Junggeselle Mitte 20, der vielleicht nur 20 Stunden in der Woche einer Tätigkeit nachgeht. Gilt für das jeweilige Unternehmen ein Tarifvertrag und der Arbeitgeber zahlt nicht nach diesem Tarif, dann hat der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsrechts die Möglichkeit, sich zu wehren und seinen Tariflohn notfalls auch vor einem Arbeitsgericht einzuklagen.

Die Rechtsberatung – eine Lösung für den Notfall

Nicht immer läuft zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber alles reibungslos. Wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht nach den Vorstellungen des Arbeitgebers ausführt, nicht pünktlich zur Arbeit erscheint oder vielleicht seine Verschwiegenheitspflicht verletzt hat, dann kann der Arbeitgeber vors Arbeitsgericht ziehen. Auf der anderen Seite kann aber auch der Arbeitnehmer seine Ansprüche geltend machen, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel nicht pünktlich oder überhaupt nicht zahlt, Überstunden machen lässt und auch diese nicht angemessen vergütet. Wer sich als Arbeitnehmer im Unrecht fühlt, der ist immer gut beraten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. In vielen Fällen kann ein Anwalt die Streitigkeiten auch außergerichtlich lösen, aber wenn es vor Gericht geht, dann ist ein erfahrener kompetenter Anwalt eine große Hilfe. Die gleichen Rechte hat natürlich auch der Arbeitgeber, denn auch er kann sich von einem Juristen vertreten lassen, der sich auf das komplexe Arbeitsrecht spezialisiert hat. Ein Anwalt kann auch einen Arbeitsvertrag prüfen und den Arbeitnehmer beraten, er kann hinsichtlich eines Arbeitszeugnisses helfen und überprüft auch, ob eine Kündigung wirklich rechtmäßig ist oder nicht. Auch die Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein Thema, mit dem sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht befasst.

Fazit

Das Arbeitsrecht ist ein nicht unkompliziertes Recht und für einen Laien nicht immer verständlich und plausibel. Immer wenn es um Streitigkeiten in einem Unternehmen geht, dann kann ein Anwalt eine große Hilfe sein, damit jeder zu seinem guten Recht kommt.