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Außergerichtliches Mahnverfahren – Wenn Kunden nicht zahlen

Außergerichtliches Mahnverfahren – Wenn Kunden nicht zahlen

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Alle, die freiberuflich oder selbstständig arbeiten, kennen das Problem: Es gibt Kunden, die wollen einfach nicht zahlen. Vor allem für kleine Unternehmen kann das böse Folgen haben, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht begleicht. Damit es erst gar nicht so weit kommt, gibt es das außergerichtliche Mahnverfahren.

Ein außergerichtliches Mahnverfahren kann immer dann zum Einsatz kommen, wenn ein festgelegter Zahlungstermin überschritten wurde und der Kunde auch nach einer sogenannten Kulanzzeit nicht zahlt.

Wie funktioniert das außergerichtliche Mahnverfahren?

Das außergerichtliche Mahnverfahren erfolgt in mehreren Schritten. In der Regel gibt es vor der ersten Mahnung eine freundliche Zahlungserinnerung und wenn diese nicht den erhofften Erfolg bringt, dann wird die erste Mahnung verschickt. Diese erste Mahnung muss nicht mit Kosten verbunden sein, aber wer seiner Forderung Nachdruck verleihen will, der sollte dem säumigen Kunden Mahnkosten in Rechnung stellen. Passiert nach der ersten Mahnung immer noch nichts, dann folgt die zweite Mahnung und bei dieser Mahnung sollte der Ton dann schon schärfer sein. Deutlicher wird der Ton aber mit der dritten Mahnung und wenn der Schuldner jetzt immer noch nicht reagiert, dann folgt ein Mahnanruf.

Ein Inkassounternehmen zu beauftragen ist oft der letzte Ausweg

Mit dem Mahnanruf wird das Mahnverfahren noch einmal untermauert, und dieses Telefonat dient auch dazu, dem Kunden eine letzte Chance zu geben, um eine Zahlungsvereinbarung zu vereinbaren. So kann man zum Beispiel über eine Zahlung in Raten reden, was immer sinnvoller ist, als sich auf einen teilweisen Verzicht der Forderung zu einigen. Sollte auch dieser Vorschlag keine Zustimmung finden, dann ist es immer eine gute Wahl, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, um die Schuld einzutreiben, die Kosten für den Einsatz des Inkassobüros werden dem Schuldner in Rechnung gestellt.

Mehr zu diesem Thema gibt es auch auf der Webseite von Saturn Inkasso.

Die Bonität des Kunden prüfen

Vor allem für kleine Handwerksbetriebe kann es das Ende sein, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt. Alle, die es nicht riskieren möchten, auf unbezahlten Rechnungen sitzen zu bleiben, sollten entsprechend vorsorgen. Eine effektive Maßnahme ist es, im Vorfeld die Bonität des Kunden zu überprüfen. Das kann zum Beispiel eine Abfrage bei der Schufa sein, aber es lohnt sich auch, Erkundigungen über den Kunden einzuholen. Anhand der Schufa wird schnell klar, ob der Kunde in der Vergangenheit schon einmal in finanziellen Schwierigkeiten war oder ob es vielleicht sogar ein offenes Mahnverfahren gibt. Ist das der Fall, dann ist es immer sinnvoll den Auftrag abzulehnen, um später dem Geld nicht hinterher laufen zu müssen.

Was passiert bei einer Insolvenz?

Schlechte Karten haben alle Gläubiger, wenn der Schuldner in die Insolvenz geht. Hat der Kunde zum Beispiel noch Schulden beim Finanzamt, dann kann es ganz übel ausgehen, denn nach dem Gesetz werden immer zuerst die Schulden beim Staat beglichen, und wenn dann aus der Insolvenzmasse noch etwas übrig ist, dann bekommt der Gläubiger sein Geld. Allerdings auch nur teilweise, denn bei einem Insolvenzverfahren richtet sich der Insolvenzverwalter nach einer bestimmten Quote und das kann bedeuten, dass der Gläubiger am Ende komplett leer ausgeht.

Fazit

Säumige Kunden sind immer unangenehm, aber das außergerichtliche Mahnverfahren macht es möglich, dass der Gläubiger zumindest eine reelle Chance hat, zu seinem Recht zu kommen.