close
Kunde zahlt Rechnung nicht – Was kann man tun?

Kunde zahlt Rechnung nicht – Was kann man tun?

Kunde zahlt Rechnung nicht

Es kann leider schneller passieren als man denkt: Eine Rechnung steht aus und der Kunde will diese einfach nicht begleichen. Solche Kunden können Selbstständige sowie Unternehmen die Existenz kosten. Vor allem, wenn es sich um hohe Rechnungsbeträge handelt.

Doch was kann man in so einem Fall tun und gibt es eine Möglichkeit, sich vor illiquiden Auftraggebern zu schützen?

Von der Mahnung zur Gerichtsklage

Wenn Sie bemerken, dass der offene Rechnungsbetrag noch nicht beglichen wurde, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Schreiben Sie eine Zahlungserinnerung. In dem Schreiben weisen Sie freundlich darauf hin, dass der Rechnungsbetrag noch nicht auf Ihrem Konto eingegangen ist. Es kann schlicht und einfach sein, dass

die Rechnung übersehen wurde, die Bearbeitung aufgrund von einem Krankheitsfall im Stocken geraten oder die Rechnung gar nicht angekommen ist.

Der offizielle Weg bei unbeglichenen Rechnungen

Sollte nach der Zahlungserinnerung keine Reaktion erfolgen, ist es Zeit für die erste Mahnung. In dem Schreiben nehmen Sie einen strengeren Ton ein und fordern die Begleichung des offenen Rechnungsbetrages bis zu einer bestimmten Frist. Sie können bis zu drei Mahnungen versenden, bevor Sie mit der Angelegenheit zum Anwalt gehen. Dabei gilt die Zahlungserinnerung auch als Mahnung. Des Weiteren dürfen Sie ab dem ersten Tag des Mahnverfahrens, also ab dem Tag der Zahlungserinnerung, Verzugszinsen berechnen und diese in Rechnung stellen. Als zeitlichen Rahmen sollten Sie die Mahnungen im 14-tägigen Rhythmus verschicken.

Falls die Mahnungen keine Reaktion hervorrufen, können Sie drei Wege verfolgen. Sie beauftragen ein Inkassounternehmen, das sich um die Angelegenheit kümmert, sie schreiben das Geld ab und bleiben auf den Kosten hängen, oder Sie klagen es mit Hilfe eines Anwaltes ein. Die Anwaltskosten können Sie, sofern Sie den Fall gewinnen, dem Kunden mit auf die Rechnung setzen. Allerdings müssen Sie die Anwaltskosten erst ein mal im Voraus bezahlen. Das Anwaltsschreiben ist für den Kunden ein deutliches Signal, dass Sie nicht locker lassen und auf die Begleichung der Rechnung bestehen.

Wenn der Kunde nicht auf das Anwaltsschreiben reagiert, können Sie den Weg über eine Gerichtsklage gehen. In vielen Fällen reicht die Einladung zum Gerichtstermin aus, damit der Kunde in die Tasche greift. Denn dieser will sich weitere Kosten sparen.

Schützen Sie sich vor Zahlungsausfall: Fordern Sie eine Anzahlung

Erfahrene Unternehmen und Freelancer schützen sich vor dem Zahlungsausfall, in dem sie sich ihr Honorar in Teilen ausbezahlen lassen. Dieses Verfahren ist vor allem bei Neukunden empfehlenswert. Fordern Sie eine Anzahlung bevor Sie den Auftrag fertig stellen. Kunden, die liquide sind, werden keinen Anspruch bei dieser Zahlungsweise erheben!

Prüfen Sie, ob der Kunde zahlungsfähig ist

Eine andere Möglichkeit, erst gar nicht in die oben beschriebene Situation zu gelangen, bietet die Wirtschaftsauskunft. Es gibt Dienstleister, die Ihnen eine Auskunft über die Bonität Ihrer Kunden geben können. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kunde zahlen kann und nehmen dann den Auftrag an. Das Verfahren hierzu ist einfach. Sie können schon im Internet Anbieter finden, die für Sie Bonitätsprüfung durchführen.