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Das neue Mindestlohngesetz 2015

Das neue Mindestlohngesetz 2015

mindestlohn

Es hat lange gedauert, bis sich die Große Koalition dazu durchringen konnte, ein Gesetz für den Mindestlohn zu verabschieden. Aber kaum ist das Gesetz da, gibt es schon heftige Kritik, denn das Gesetz, das flächendeckend einen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde garantiert, hat zu viele Schlupflöcher und wird nicht selten ausgetrickst.

Einer der Kritikpunkte ist auch, dass mit dem gesetzlichen Mindestlohn der Aufwand für die Zeiterfassung deutlich größer wird. So müssen zum Beispiel auch für alle geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer jeden Tag exakte Zeiterfassungen gemacht werden, denn der Gesetzgeber verlangt von den Firmen und Betrieben, dass sowohl der Arbeitsbeginn als auch der Feierabend aufgezeichnet werden.

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By leeroy

Ein Gesetz und seine Lücken

Viele Arbeitnehmer vor allem in der Gastronomie und auch auf dem Reinigungssektor haben sich gefreut, dass das Gesetz zum Mindestlohn endlich Realität ist. Jetzt stellt sich aber leider heraus, dass es Arbeitgebern immer wieder gelingt, das Gesetz auszuhebeln. So bekommen viele Kellner und Kellnerinnen, aber auch Frisöre und Putzfrauen zwar jetzt den gesetzlich vereinbarten Mindestlohn von 8,50 Euro, aber sie müssen für ihr Geld länger arbeiten. Um den schwarzen Schafen die den Mindestlohn umgehen wollen, auf die Schliche zu kommen, wird eine penible Zeiterfassung verlangt, die schnell darüber Auskunft gibt, wie lange die Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet haben.

Wie die tatsächlichen Arbeitszeiten aufgezeichnet werden sollen, dafür gibt es keine Vorschriften und das bedeutet, dass die Zeit auch auf elektronischem Weg erfasst werden kann. Natürlich kann der Arbeitgeber auch weiterhin die Zeiterfassung auf Papier festhalten, aber wenn die Stundenerfassung von Hand zu Hand geht, dann wird es nicht gerade einfach, eine genaue Zeiterfassung zu erstellen.

Die Arbeitszeiten elektronisch erfassen via ActivateHR

Das digitale Zeitalter macht es möglich, dass auch die Zeiterfassung im Rahmen des Mindestlohngesetzes einfach, schnell und vor allem auch zuverlässig geschieht. Arbeitszeiterfassung von ActivateHR ist eine solche Möglichkeit, denn ActivateHR verhindert die Mehrarbeit und macht es einfach, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter so zu protokollieren, wie das Gesetz es vorschreibt. Welche Vorteile bietet ActivateHR für die Buchhaltung und die Personalabteilung?

  • Der Prozess ist Workflow-gesteuert
  • Die Durchlaufzeiten sind gering und das minimiert den Papierverbrauch
  • Die Bedieneroberfläche ist intuitiv
  • Das System ist mit mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones nutzbar
  • Jeder Auftrag kann einfach und schnell nachgearbeitet werden
  • Die Daten können jederzeit an jede beliebige Abteilung im Unternehmen verschickt und weiter verarbeitet werden

Jeder, der im Unternehmen mit der Zeiterfassung für den Mindestlohn aber auch mit Überstunden zu tun hat, kann einen Überblick bekommen. So entsteht ein einheitlicher Prozess, der es möglich macht, Verstößen bei den Arbeitszeiten effektiv vorzubeugen. Auf diese Weise werden wertvolle Ressourcen geschont, denn es wird deutlich weniger Papier verbraucht. Alle Mitarbeiter werden im System erfasst und für jeden dieser Mitarbeiter kann ein eigenes Profil angelegt werden. So wird auch der Aufwand für die Personalabteilung geringer und es gibt keine Lücken mehr.

Fazit

Das Mindestlohngesetz soll für eine gerechtere Entlohnung sorgen, aber es kann nur effektiv sein, wenn es auch richtig zum Einsatz kommt. Um Gesetzeslücken zu schließen, ist es wichtig, dass alle Arbeitszeiten exakt erfasst werden, denn nur dann können die Arbeitnehmer auch wirklich vom Mindestlohn profitieren.