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Unternehmensverkauf – Was muss steuerlich beachtet werden?

Unternehmensverkauf – Was muss steuerlich beachtet werden?

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Am Ende von vielen erfolgreichen Unternehmen steht der Verkauf des Betriebes. Ein Verkauf kann einem Unternehmen das Weiterleben ermöglichen und dem Eigentümer zudem auch den Lebensabend sichern. Viele, die ihre Firma verkaufen wollen, zögern aber noch, denn sie wissen nicht genau, welche steuerliche Auswirkungen ein Unternehmensverkauf hat. Wie die steuerliche Lage aussieht, das richtet sich immer nach der jeweiligen Gesellschaftsform des Unternehmens.

Die steuerliche Lage bei Einzel- und Mitunternehmern

Einzelunternehmer ist immer derjenige, der allein als Unternehmer auftritt, Mitunternehmer sind hingegen diejenigen, die zusammen mit anderen Personen als Inhaber eines Unternehmens auftreten. Mitunternehmer können zum Beispiel Teil einer GbR, einer OHG oder einer KG sein, aber auch eine besondere Form der GmbH & Co. KG ist möglich. Würde ein Einzel- oder Mitunternehmer seine Firma für beispielsweise 250.000 Euro verkaufen und sein Eigenkapital liegt bei 75.000 Euro, dann würde das Finanzamt einen Freibetrag von 45.000 Euro bewilligen. Allerdings gilt dieser Freibetrag nur dann, wenn der Verkäufer bereits 55 Jahre oder älter oder aber berufsunfähig ist.

Der steuerliche Freibetrag ist aber auch nur dann wirksam, wenn der Erlös aus dem Unternehmensverkauf unter einer Grenze von 181.000 Euro liegt, was bei einem Verkaufserlös von 250.000 Euro natürlich nicht der Fall ist. Um nicht allzu viel Geld an den Fiskus zu verlieren, ist es in dieser Situation besser, nur einen Teil des Unternehmens zu verkaufen.

Besteuerung bei Kapitalgesellschaften

Wird ein Unternehmen als eine GmbH geführt und dann verkauft, dann sieht die steuerliche Lage ein wenig anders aus. Wenn ein Unternehmer zu 50 % an einer GmbH beteiligt ist und ein Geschäftspartner ihm anbietet, seinen Anteil für 250.000 Euro abzukaufen, dann ergibt sich für das Finanzamt folgendes Bild: Der Verkäufer kann von dieser Summe nur die Anschaffungskosten absetzen und der Freibetrag auf dem Verkaufserlös beträgt nur knapp 10.000 Euro.

Dieser Freibetrag wird aber nur dann wirksam, wenn der Unternehmer tatsächlich 100 % seiner Anteile an der GmbH verkauft. Da hier das sogenannte Teileinkünfteverfahren zum Tragen kommt, müssen nur ca. 60 % des Verkaufserlöses individuell versteuert werden.

Den Verkauf einfacher gestalten

Es sind vor allem die jungen Start-up-Unternehmen, die schnell einen Käufer finden, aber die jungen Unternehmer wissen oftmals nicht, was aus steuerrechtlicher Sicht auf sie zu kommt. Wer Angst hat, etwas falsch zu machen, der kann den Unternehmensverkauf auch in versierte Hände legen. In diesem Fall muss sich der Verkäufer um nichts mehr kümmern, denn der Verkauf wird durch Experten sicher vorbereitet und dann auch ebenso sicher und schnell durchgeführt.

Keiner muss mehr Strategien entwickeln und darüber nachdenken, wie viel Steuern bei einem Verkauf des Unternehmens fällig werden. Die Dienstleistung reicht vom Erstellen eines aussagekräftigen Exposés bis hin zu den unterschriftsreifen Papieren für den Verkauf.

Fazit

Wer sein Unternehmen erfolgreich verkaufen möchte, der sollte immer darüber nachdenken, dass der Staat seinen Anteil will. Die Steuergesetze in Deutschland sind mehr als nur kompliziert und wer auf Nummer sicher gehen möchte, der überlässt den Verkauf und alles was damit zusammenhängt, besser einem erfahrenen Experten.