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Denkmalgeschützte Immobilien und das Steuersparmodell

Denkmalgeschützte Immobilien und das Steuersparmodell

Denkmalgeschützte Immobilien

Steuern sparen und das auf legalem Weg, das ist in der heutigen Zeit nicht mehr ganz so einfach. Wer sein Geld sinnvoll und lukrativ anlegen will, der muss sich etwas einfallen lassen und da kommen denkmalgeschützte Immobilien gerade recht.

Immobilien gelten vor allem in Zeiten niedriger Zinsen als gute Kapitalanlage und wenn die Immobilien dann auch noch denkmalgeschützt sind, dann lassen sich damit auch noch Steuern sparen. Es ist daher kein Wunder, dass immer mehr Anleger sich für ein Haus entscheiden, das unter Denkmalschutz steht. Aber lohnt es wirklich, in ein Denkmal zu investieren, oder wird das Ganze am Ende doch nur zu einem Geldgrab?

Denkmalschutz-Immobilien werden vom Staat gefördert

Alte Fachwerkhäuser, eine Villa im klassizistischen Stil oder auch eine Fabrik, die zu Beginn des Industriezeitalters gebaut wurde – das ist nur ein kleiner Ausschnitt der Immobilien, die heiß begehrt sind. Um diese schönen Zeugnisse der Vergangenheit zu erhalten, lockt der Fiskus mit Steuervergünstigungen, die sich sehen lassen können.

Wer zum Beispiel sein denkmalgeschütztes Haus nicht vermietet, sondern selbst bewohnt, der kann über einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 90% seiner Ausgaben bei der Einkommenssteuer geltend machen. Für alle, die das Baudenkmal als Kapitalanlage nutzen, sind es sogar 100% Steuerersparnis und das über einen Zeitraum von zwölf Jahren.

Aber Achtung! Es gibt auch Fallstricke!

Wer sich für ein Baudenkmal als Steuersparmodell entscheidet, der sollte zum Thema denkmalgeschützte Immobilien aber einige wichtige Dinge beachten, denn es gibt Fallstricke, über die man nur allzu schnell stolpern kann.

So denken viele zuerst an die baurechtliche Genehmigung und dann erst an die steuerrechtliche Vorabbescheinigung und das kann fatale Folgen haben. Bleibt nämlich der Antrag auf die Steuerbescheinigung vor dem Beginn der geplanten Sanierung aus, dann kostet das bares Geld. Nachträglich darf die Behörde keine Bescheinigungen mehr ausstellen und ohne die Bescheinigung gibt es auch keine Abschreibung.

Nicht jede geschützte Immobilie ist absetzbar

Alle, die sich rechtzeitig um die passende Bescheinigung kümmern, werden nicht selten trotzdem enttäuscht, und zwar von der oftmals geringen Summe der Steuererstattung. Gefördert werden nämlich nur Immobilien, die es auch wert sind, geschützt zu werden, denn noch lange nicht alles, was auch baurechtlich genehmigt wird, ist am Ende tatsächlich von der Steuer absetzbar.

Wer sich zum Beispiel für einen Anbau ans denkmalgeschützte Haus entscheidet oder den Garten neu anlegen will, der setzt sich unter Umständen über die Richtlinien hinweg. Auch wer statt Holzfenstern moderne Kunststofffenster einsetzt, der kann diese Kosten nicht mehr geltend machen. Kommt es zu ganz groben Umbauten, dann kann es passieren, dass die Steuervergünstigung komplett gestrichen wird.

Die Richtlinien variieren je Bundesland

Hohe, reich verzierte Stuckdecken oder auch eine historische Wendeltreppe sind Geschmackssache. Wer aber in seinem Haus eine Kernsanierung vornimmt, die Decken abhängt und die alte Wendeltreppe durch eine moderne Treppe ersetzt, der verliert seinen Denkmalstatus und damit auch die Steuerersparnis. In jedem der 16 deutschen Bundesländer gibt es ganz unterschiedliche Richtlinien für den Denkmalschutz und es ist immer eine gute Idee, sich vor dem Kauf genau zu informieren, was erlaubt ist und was nicht.

Fazit

Denkmalgeschützte Immobilien sind eine gute Geldanlage, aber wer nicht aufpasst und die Gesetze nicht aufmerksam liest, der spart keine Steuern, sondern muss im Gegenteil noch Geld draufzahlen.