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Checkliste und Tipps für Autofahrer: Sicher in den Urlaub

Checkliste und Tipps für Autofahrer: Sicher in den Urlaub

Auto im Ausland

Die Sommerferien beginnen auf Europas Autobahnen und viele Familien begeben sich mit dem Auto in Richtung Urlaub. Doch nur Wenige machen sich auch Gedanken darüber, was passiert, wenn es im Ausland kracht.

  • Wie sollte man sich verhalten, wenn es in den Ferien zu einem Autounfall kommt?
  • Was ist schon vor der Abreise für den Fall der Fälle wichtig?
  • Welches Vorgehen ist richtig, damit es später keine Probleme gibt?

Handy am Steuer

Checkliste: Sicher in den Urlaub fahren

Bevor es losgeht, sollten Autofahrer eine kleine Checkliste machen, was unbedingt im Auto vorhanden sein sollte, wenn es ins Ausland geht.

Auf dieser Checkliste sollten folgende Punkte zu finden sein:

  • Verbandskasten, Warndreieck, Werkzeug und pro Insasse eine Warnweste müssen im Kofferraum griffbereit sein.
  • Bei der Versicherung sollte die kostenlose Grüne Versicherungskarte angefordert werden, denn mit dieser Karte wird die Abwicklung des Schadens deutlich einfacher.
  • Ein Europäischer Unfallbericht sollte im Handschuhfach liegen. Diesen genormten Bericht gibt es in vielen Sprachen und er macht die präzise Darstellung des Unfalls möglich.
  • Auch der Schutzbrief der Versicherung sollte an Bord sein, er ergänzt die Kfz-Versicherung, wenn es um weitere Hilfsleistungen im Ausland geht.

Was ist zu tun, wenn’s im Ausland kracht?

Wenn es im Ausland gekracht hat, dann sollten Besonnenheit und Ruhe an erster Stelle stehen. Wie in Deutschland auch, muss zunächst die Unfallstelle durch das Warndreieck gesichert werden, die Warnblinkanlage wird eingeschaltet und sollten Personen verletzt sein, müssen die Rettungsdienste informiert werden. Es ist immer eine gute Idee, sich die relevanten Notrufnummern des jeweiligen Landes schon zu Hause aufzuschreiben, denn das hilft im Notfall viel kostbare Zeit zu sparen.

Als Faustregel gilt, mit der Notrufnummer 112 kommt man im Ausland immer weiter und diese Nummer kann auch ohne SIM-Karte und ohne Vorwahl jederzeit gewählt werden. Wer die Landessprache nicht spricht und auch mit Englisch nicht weiterkommt, sollte das Telefon einem einheimischen Autofahrer, zum Beispiel einem Unfallzeugen geben.

Muss die Polizei verständigt werden?

In Deutschland ist die Polizei bei Blechschäden keine Pflicht, im Ausland sollte sie zur Sicherheit immer eingeschaltet werden. Wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, dann sind die Polizeibeamten die Vermittler und es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich die Namen und die Dienstnummern der Beamten zu notieren.

Bei einem Autounfall im Ausland muss auch die Versicherung wie beispielsweise die RV24, sofort informiert werden. Die Versicherung hilft beim weiteren Ablauf weiter und rät ihren Kunden immer dazu, kein voreiliges Schuldeingeständnis zu machen, denn das kann bei einer späteren Verhandlung vor Gericht sehr negative Folgen haben.

Fotos machen

Da heute fast jeder ein Handy oder ein Smartphone dabei hat, ist es einfach, vom Unfallort Fotos zu machen und diese an die Versicherung zu schicken. Aber nicht nur die Unfallstelle sollte aus verschiedenen Perspektiven aufgenommen werden, auch die Papiere des Unfallgegners sollte man auf einem Foto festhalten.

Fazit

Wer richtig vorbereitet in die Ferien fährt, der muss sich keine allzu großen Sorgen machen, wenn es zu einem Autounfall kommt. Umsichtiges Fahren ist dennoch der beste Schutz, wenn man im Ausland unterwegs ist.