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Die Versteuerung der BU-Rente – wer muss wie viel zahlen

Die Versteuerung der BU-Rente – wer muss wie viel zahlen

19. Februar 2014
Versteuerung der BU

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU genannt, gehört zu den vielleicht wichtigsten Versicherungen. Wer eine BU-Versicherung hat, der muss sich keine Sorgen mehr darüber machen was passiert, wenn es im Job zu einem Unfall kommt, der eine weitere Tätigkeit unmöglich macht, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt dann für den Lebensunterhalt des Versicherten auf, und das bis zu dem Zeitpunkt, wenn die gesetzliche Rente gezahlt wird. Aber auch wenn eine BU eine effektive Versicherung ist, sie muss versteuert werden.

Warum eine BU so wichtig ist

Keiner ist vor Unfällen und Krankheiten gefeit, aber wenn ein Unfall so schlimm ist, dass er den weiteren beruflichen Weg unmöglich macht, dann kann das den sozialen Abstieg bedeuten. Das muss aber nicht sein, denn es gibt die BU, die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sind unterschiedlich. Ein Dachdecker, der in seinem Beruf größeren Gefahren ausgesetzt ist als zum Beispiel ein Lehrer, zahlt mehr für seine BU, und auch das Alter des Versicherten spielt bei der Berechnung der Kosten eine entscheidende Rolle. Kommt es zum Unfall und der Versicherte kann nicht mehr arbeiten, dann zahlt die BU und überbrückt damit die Zeit bis zur Rentenzahlung. Bis zum Jahr 2005 war die Besteuerung der Altersbezüge kein Thema, dann wurde das Alterseinkünftegesetz beschlossen und damit fiel auch die Berufsunfähigkeitsversicherung unter das neue Steuergesetz. Aber die BU fällt nicht komplett unter das Alterseinkünftegesetz, sie wird vielmehr als ein sogenannter Ertragsanteil der gesetzlichen Rente angesehen. Wie hoch die Steuern auf die BU Rente ausfallen, wird immer individuell berechnet, denn hier spielt die Höhe der eigentlichen Rente eine wichtige Rolle.

Wie hoch sind die Steuern? Versteuerung der BU

Wie bei allen anderen Steuern, so gibt es auch bei den Steuern für die BU-Rente einen Freibetrag. Wer heute eine BU-Rente bezieht und alleinstehend ist, der hat einen Freibetrag von 8.354,- Euro im Jahr, für Eheleute gilt der Freibetrag von 16.708,- Euro. Ist die Rente höher als der gesetzliche Freibetrag, dann müssen Steuern bezahlt werden. An einem Beispiel lässt sich die BU-Steuer einfacher erklären.

  • Ein Versicherter, der mit 50 Jahren vielleicht durch einen Unfall arbeitsunfähig wird, der bekommt von seiner Versicherung monatlich eine Summe von 1.000,- Euro, und zwar 15 Jahre lang, denn mit 65 Jahren wird er in Rente gehen. Sein Erwerbsanteil würde sich in diesem Fall auf 16% belaufen, was bedeutet, dass er 160,- Euro jeden Monat als Steuer ans Finanzamt zahlen muss.
  • Wenn ein Versicherter aber erst 37 Jahre alt ist und arbeitsunfähig wird, wieder 1.000,- Euro von der BU bekommt, aber mit 67 Jahren in Rente geht, dann würde sich sein Erwerbsanteil auf 30% erhöhen und er müsste 300,- Euro jeden Monat an Steuern zahlen.

Fazit

Nur wenige junge Menschen denken darüber nach, ob vielleicht ein Unfall ihren beruflichen Werdegang beenden könnte, aber es ist immer eine gute Idee, schon in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Steuern, die letztendlich vielleicht bezahlt werden müssen, sollten die Entscheidung für die BU nicht beeinträchtigen.