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Diensthandys für Mitarbeiter – Welche Rechte haben Arbeitgeber?

Diensthandys für Mitarbeiter – Welche Rechte haben Arbeitgeber?

8. Februar 2018
Diensthandys für Mitarbeiter - Welche Rechte haben Arbeitgeber? 1

Viele Unternehmen statten ihre Angestellten mit einem Diensthandy aus und das aus ganz unterschiedlichen Gründen. Die einen wollen Geld sparen, die anderen möchten ihre Mitarbeiter immer erreichen und wieder andere schätzen die Kontrolle, die sie auf diese Weise über ihre Angestellten bekommen. Zwar ist der Arbeitgeber auch der Eigentümer, da er das Handy gekauft und finanziert hat, aber das heißt noch lange nicht, dass er über alles bestimmen darf, was mit dem Diensthandy passiert und was nicht.

Diensthandys: Was ist erlaubt?

Es gibt großzügige und weniger großzügige Arbeitgeber. Weniger großzügige statten ihre Angestellten mit einem dienstlichen Handy aus, verbieten aber die private Nutzung des mobilen Telefons. Gibt es ein Verbot, dann hat der Arbeitgeber das Recht, das Handy zu überprüfen. Er darf sich die Seiten im Internet ansehen, die der Angestellte besucht hat und er darf sogar den Mail-Verkehr kontrollieren. Eine unbekannte Telefonnummer auf der Anrufliste oder Gespräche ins Ausland, die auf der Handyrechnung auftauchen, können ausreichen, um eine Abmahnung zu bekommen. Sogar eine Kündigung kann unter Umständen gerechtfertigt sein, wenn der Angestellte zum Beispiel immer wieder gegen die Regeln verstößt.

Diensthandys: Was ist verboten?

Ganz anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten ausdrücklich erlaubt hat, das Diensthandy auch privat zu nutzen. Ist das der Fall, dann sind alle privaten Mails oder SMS für den Chef tabu, er muss sich an das sogenannte Fernmeldegeheimnis halten. Kontrollen sind immer nur dann gestattet, wenn der Arbeitnehmer dieser Kontrolle auch zustimmt. Viele Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern die Nutzung des Diensthandys nicht verbieten möchten, aber trotzdem die Übersicht behalten wollen, nutzen zwei SIM-Karten. So lassen sich alle privaten und alle dienstlichen Gespräche sauber voneinander trennen, ohne dass es Ärger gibt. Wer als Arbeitgeber eine solche Lösung anstrebt, der kann sich bei discoTEL über günstige Konditionen erkundigen.

Das Problem mit Apps und Handyspielen

Es ist sehr unangenehm, wenn auf dem privaten Handy durch die Installation einer App ein Virus eingeschleust wird. Passiert das Ganze auf einem Handy, das dienstlich genutzt wird, dann ist das eine schlimme Geschichte. Die Viren, die sich in vielen Apps und vermeintlich harmlosen Handyspielen verstecken, können nicht nur das Handy befallen, sondern sich im ganzen Unternehmen ausbreiten. Wird diese App eigenmächtig heruntergeladen, dann kann das eine Abmahnung bedeuten und wenn es schlimm kommt, dann verlangt der Arbeitnehmer unter Umständen auch noch Schmerzensgeld.

Müssen Angestellte 24/7 für den Chef erreichbar sein?

Der Angestellte liegt nach Feierabend bequem auf der Couch und schaut fern oder sitzt mit Freunden in der Kneipe zusammen und der Chef ruft an. Einfach nicht abnehmen ist die falsche Lösung, vor allem dann, wenn mit dem Chef feste Zeiten vereinbart wurden, an denen der Angestellte erreichbar sein muss. Wenn es einen wichtigen Anlass gibt, dann ist das Ignorieren des Anrufs mit einem Fernbleiben vom Arbeitsplatz gleichzusetzen. Ausreden zählen in diesem Fall nicht, denn der Arbeitnehmer kann sich nicht damit herausreden, er habe keinen Empfang gehabt. Er muss vielmehr dafür Sorge tragen, dass die Anrufe bei ihm ankommen und sollte sich daher immer dort aufhalten, wo der Empfang kein Problem darstellt.