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Mit welcher Rechtsform in die Selbstständigkeit?

Mit welcher Rechtsform in die Selbstständigkeit?

Mit welcher Rechtsform in die Selbstständigkeit? 1

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit ist die Wahl der passenden Rechtsform für das geplante Unternehmen. Eine Rechtsform gibt der Selbstständigkeit erst Gerüst. Von der Entscheidung hängt auch ab, ob der Gründer eine ausführliche Rechtsberatung braucht, ob er zum Notar muss oder ob er sogar einen Gesellschaftervertrag aufsetzen sollte. Trifft er hier eine falsche Entscheidung, hat das Folgen, etwa bei der Haftung.

Rechtsform: Einzelunternehmen

Machen sich Freiberufler oder Gewerbetreibende allein selbstständig, entsteht automatisch ein Einzelunternehmen. Auch deshalb liegt diese Rechtsform bei Neugründungen vorn. Die Anmeldung ist einfach. Gewerbetreibende Kaufleute melden ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an und lassen ihr Unternehmen per Notar in das Handelsregister eintragen. Kleingewerbetreibende melden ihre Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt. Ihnen steht es frei, ob sie sich ins Handelsregister eintragen lassen. Freiberufler müssen beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen. Auch für die Buchhaltung gelten einfache Regeln. Dafür haften Unternehmer im Kleingewerbe persönlich.

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Rechtsform:  GmbH & Co. KG.

Mit der Rechtsform einer 1-Personen-GmbH kann ein Einzelunternehmer seine Haftung begrenzen. Bei dieser Rechtsform muss der Gesellschaftsvertrag von einem Notar beurkundet werden, ganz gleich, ob es sich um eine 1-Personen-GmbH oder um eine von mehreren Selbstständigen gegründete GmbH handelt. Außerdem wird ein Stammkapital von 25.000 Euro fällig. Möglich ist eine Sachgründung. Dabei kann ein Kfz, eine Maschine oder ähnliches eingebracht werden. Dazu kommen die Kosten für einen Eintrag ins Handelsregister, den Notar sowie die Bekanntmachung. Gegenüber von Gläubigern haftet die GmbH lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit dem privaten Vermögen der Gesellschafter. Ausnahme: Bei persönlichen Bürgschaften oder Krediten oder bei Verstößen gegen Regeln zum GmbH-Kapital haften Gesellschafter auch persönlich.

Selbstständig im Team (GbR)

Tun sich zwei oder mehrere Selbstständige zusammen und verfolgen einen gemeinsamen Zweck, entsteht automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das wird wichtig, wenn erste Kontakte zu Geschäftspartnern, Kunden oder Lieferanten aufgenommen werden und Verpflichtungen entstehen. Jeder der Gründer haftet dann im Fall der Fälle für Versäumnisse seines Gründungspartners. Deshalb sollte ein Notar rechtzeitig einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. In das Handelsregister wird eine GbR nicht eingetragen. Bei gewerblicher Tätigkeit braucht jeder Gesellschafter eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Bei freiberuflicher Tätigkeit wird beim Finanzamt für die GbR eine Steuernummer beantragt.

Weitere Rechtsformen

Mit einer Unternehmergesellschaft (UG) können kleinere Dienstleister ihre Haftung beschränken. Das Stammkapital beträgt hier mindestens einen Euro. Ein einzelner Selbstständiger kann auch eine Ein-Personen-AG gründen. Der Gründungsaufwand ist sehr hoch, es ist ein Stammkapital von 50.000 Euro notwendig. Dafür kann der Inhaber besser Eigenkapital besorgen, er kann einfacher Anteile übertragen und so leichter Partner beteiligen.