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Steuerhinterziehung – ein Kavaliersdelikt

Steuerhinterziehung – ein Kavaliersdelikt

3. Dezember 2013

Von Zeit zu Zeit kann man in den Nachrichten hören und in den Schlagzeilen lesen, dass einige Bundesländer, allen voran Nordrhein Westfalen, mal wieder in der Schweiz eingekauft haben. Dabei handelt es sich aber nicht um die landestypischen Dinge wie Käse, Uhren oder Schokolade, sondern um CDs, genauer gesagt, um CDs mit einem brisanten Inhalt. Auf diesen CDs aus der Alpenrepublik sind die Namen von Steuersündern, also von denjenigen, die ihre Steuern nicht, wie es sich gehört, in Deutschland gezahlt, sondern sie stattdessen auf ein Schweizer Konto gepackt haben.

Steuern sparen in der Schweiz

Jeder der Steuern zahlt, der ärgert sich auch irgendwann einmal. Zum Beispiel immer dann, wenn der Staat allerlei Unsinn von den Steuergeldern kauft und für die wirklich wichtigen Dinge kein Geld mehr da ist. Aber die Mehrzahl der Erwerbstätigen in Deutschland zahlt trotzdem den vollen Steuersatz und träumt vielleicht von einem Nummernkonto in der Schweiz. Einige träumen nicht nur vom Nummernkonto im Nachbarland, sie richten ein solches Konto ein und parken dort alle die Gelder, die sie in Deutschland nicht versteuern möchten, vielleicht weil ihnen der Spitzensteuersatz für Spitzenverdiener viel zu hoch ist. Das ist natürlich nicht erlaubt und das wissen natürlich auch diejenigen, die ihr Geld in die Schweiz bringen. Sie hoffen aber einfach, dass ihre Steuerhinterziehung nicht als Licht kommt. Sie hoffen so lange, bis wieder für viel Geld eine Steuer-CD gekauft wird. Ab diesem Moment hat der Steuerhinterzieher zwei Möglichkeiten: Er kann sich entweder selbst anzeigen oder kann warten, bis die Steuerfahndung vor der Tür steht. Die meisten warten nicht auf die Steuerfahndung, sondern zeigen sich gleich selbst an. Das hat den Vorteil, dass man zum einen nicht in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt wird und zum anderen lassen sich die meisten Richter milde stimmen, wenn man sich selbst anzeigt.

Welche Konsequenzen hat eine Steuerhinterziehung?

Das Modell Steuern sparen in der Schweiz ist zwar populär, aber leider vom Gesetzgeber verboten worden. Wer es trotzdem macht und dabei erwischt wird, auf den warten ganz unterschiedliche Strafen. Da gibt es die Geldstrafe, die immer wieder gerne verhängt wird. Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, der muss seine Strafe in sogenannten Tagessätzen bezahlen. Ein Tagessatz richtet sich immer nach dem Einkommen, das durchschnittlich an einem Tag verdient wird. Wie hoch dieser Tagessatz ausfällt, ist dann immer davon abhängig, wie hoch das Einkommen ist. Wer viel verdient, der muss auch eine entsprechend hohe Geldstrafe zahlen. Wer zu mehr als 90 Tagesätzen verurteilt wird, der gilt als vorbestraft. Dann gibt es noch die Haftstrafe, die immer häufiger verhängt wird. Hier gilt: wer eine Haftstrafe bekommt, die länger als drei Monate dauert, auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird, der ist ebenfalls vorbestraft.

Fazit

Ob Präsident eines Fußballklubs, Vorstandsvorsitzender bei der Post oder auch als „Otto Normalverbraucher“ – Steuerhinterziehung ist in jedem Fall ein strafbares Delikt, denn jeder Steuerhinterzieher schadet mit seinem Verhalten der sozialen Gemeinschaft. Daran sollte jeder denken, der in Versuchung gerät, die Steuern einfach mal zu hinterziehen.