close
Jeden Monat mehr Geld: So sichern Sie sich vermögenswirksame Leistungen

Jeden Monat mehr Geld: So sichern Sie sich vermögenswirksame Leistungen

26. Oktober 2016
Jeden Monat mehr Geld: So sichern Sie sich vermögenswirksame Leistungen 1

Es ist wie eine kleine Gehaltserhöhung: Wer von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) kassiert, erhöht sein Einkommen damit um bis zu 40 Euro im Monat. Hinzu kommen unter bestimmten Bedingungen staatliche Zuschüsse.

Mögliche Anlageform: ein Bausparvertrag

Zwar sind Unternehmen zur Zahlung von VL gesetzlich nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen sind jedoch häufig im Tarifvertrag oder in einer betrieblichen Vereinbarung festgelegt. Voraussetzung ist, dass das Geld in eine VL-fähige Anlageform investiert sind. Dies sind zum Beispiel Bausparverträge, aber auch reine Sparpläne oder Fonds. Hier finden Sie dazu nähere Informationen.

Ob einem vermögenswirksame Leistungen zustehen, erfährt man ganz einfach durch eine Anfrage beim Arbeitgeber. Bezugsberechtigt sind neben fest angestellten Arbeitnehmern auch Soldaten, Beamte, Richter und Auszubildende.

Wenn sichergestellt ist, dass der jeweilige Betrieb VL zahlt, schließt der Arbeitnehmer einen entsprechenden Vertrag mit einer Bausparkasse oder einer Bank ab. VL können aber auch zur Tilgung von Baukrediten verwendet werden. Anschließend muss er dem Arbeitgeber den abgeschlossenen VL-Vertrag vorlegen. Dieser zahlt dann monatlich den vereinbarten Betrag auf das VL-Konto ein.

Diese Zuschüsse gibt es vom Staat

Sollte der Arbeitgeber nicht die vollen 40 Euro VL zahlen, kann es sinnvoll sein, den Betrag selbst aufzustocken, um in voller Höhe in den Genuss staatlicher Förderungen zu kommen. Zu nennen sind hier vor allem Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Die Zuteilung hängt von der Höhe des Einkommens ab. Aber Achtung: Es geht nicht um das Bruttoeinkommen, sondern um das deutlich niedrigere zu versteuernde Einkommen (steht in der Steuererklärung). Vor allem bei Familien mit Kindern ist der Unterschied hier enorm.

So erhalten Alleinstehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 17.900 Euro beim Bausparen eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent bei einem förderfähigen Höchstbetrag von 470 Euro. Für Ehepaare liegt die Einkommensgrenze bei 35.800 Euro und der Förderhöchstbetrag bei 940 Euro. Die Wohnungsbauprämie in Höhe von 8.8 Prozent gibt es bei einem Einkommen von maximal 25.600 Euro (Ehepaare das doppelte). Damit kommt bei Familien aufs Jahr gesehen gut und gerne eine dreistellige Fördersumme zusammen.