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Inventur

Inventur

Eine Inventur ist die Feststellung des Vermögens und der Schulden eines Unternehmens, zu der jeder Kaufmann nach § 240 HGB sowie §§ 140, 141 AO verpflichtet ist. Häufig wird die Inventur auch als Bestandsaufnahme bezeichnet. Im Detail wird die Inventur als Oberbegriff noch weiter in einzelne Inventurarten unterteilt.

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Inventur

Die Inventur ist nicht nur eine freiwillige Maßnahme, um den innerbetrieblichen Überblick zu behalten, sondern zudem auch eine vom Staat auferlegte Pflicht, da für die spätere Bilanzerstellung unbedingt richtige Bestandsmengen benötigt werden. Um die Inventur zu

vereinfachen, wurden verschiedene „Inventurvereinfachungsverfahren“, wie die Stichtagsinventur, die permanente Inventur und die Stichprobeninventur entwickelt. Diese Verfahren zur Vereinfachung der Inventur stellen wir euch in den nächsten Tagen noch genauer vor.

Zeitpunkt einer Inventur

Es ist nicht nur festgelegt, dass eine Inventur durchgeführt werden muss, sondern auch der exakte Moment wird vom Staat vorgeschrieben.  Im Grunde erstreckt sich die Inventurpflicht auf folgende drei Zeitpunkte:

Inventur bei Gründung oder Übernahme eines Unternehmens

Sowohl bei einer Neugründung als auch bei einer Übernahme eines Unternehmens muss direkt zu Beginn der „Status Quo“ festgestellt werden. Dies dient zum einen der Überprüfung der letzten Bilanz (bei einer Übernahme). Natürlich schaut man sich schon vor dem Kauf eines Unternehmens die finanzielle Situation genau an, doch eine exakte Informationsermittlung der Bestandsmengen ist vor dem Kauf nur schwer zu ermitteln. Daher ist eine Inventur bei der Übernahme eines Unternehmens für den neuen Eigentümer von Vorteil und gesetzlich vorgeschrieben. Zum anderen möchte der neue Eigentümer aber ja auch einen genauen Anfangswert haben, mit dem er die Situation zu einem späteren Zeitpunkt vergleichen kann. Damit dieser Vergleich auch aussagekräftig ist, müssen natürlich auch die Anfangswerte gründlich ermittelt werden.

Inventur zum Abschluss eines Geschäftsjahres

Ähnlich wie bei dem erstgenannten Inventurzeitpunkt liegt der Grund der Inventur zum Abschluss eines Geschäftsjahres darin, einen neuen Status Quo zu schaffen und zudem eine Vergleichsmöglichkeit zu haben. Im neuen Jahr kann dann wieder bei „0“ begonnen werden und zudem sind Vergleiche zu den Jahren vor der letzten Inventur möglich. Eine Inventur ist also immer ein „Abschluss“ und eine „Chance“ zugleich.

Inventur bei Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens

Bei diesem Zeitpunkt einer Inventur verhält es sich sehr Ähnlich zu dem Zeitpunkt der Gründung, bzw. der Übernahme eines Unternehmens. Dann muss durch eine Inventur ein verlässlicher Ausgangswert für den Nachfolger geschaffen werden, bzw. bei der Auflösung des Unternehmens eine verlässliche „Endsituation“.

Arten der Inventur

Die Inventur wird nicht nur nach dem Zeitpunkt gegliedert, stattdessen erfolgt auch eine Gliederung nach der Art der Inventur. Hierbei wird zwischen der körperlichen Inventur und der Buchinventur unterschieden:

Körperliche Inventur

Bei der körperlichen Inventur werden alle körperlichen Vermögensgegenstände, wie beispielsweise Schrauben, Autos, oder auch ganze Maschinen mengenmäßig ermittelt. Bei dieser Art einer Inventur wird vorrangig also die Bestandmenge und nicht der Bestandswert ermittelt! Die Ermittlung der Bestandsmengen erfolgt bei der körperlichen Variante der Inventur durch zählen, wiegen, messen oder schätzen.

Buchinventur

Bei der Buchinventur werden Vermögensteile, wie zum Beispiel Forderungen oder Schulden erfasst, also alle Vermögensteile, die nicht körperlich präsent sind.

Inventur – Zusammenfassung

Eine Inventur ist die gesetzlich vorgeschriebene Bestandsaufnahme zu bestimmten vorgeschriebenen Zeitpunkten. Der Sinn der Inventur ist dadurch erkennbar, dass eine Inventur den „Status Quo“ ermittelt und dadurch einen Vergleich zu anderen Zeiträumen ermöglicht. Zudem kann durch eine Inventur die Grundlage für eine Ursachenforschung wegen Soll-/Ist-Unterschieden geschaffen werden.