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Schlüsseldienste vergleichen lohnt sich!

Schlüsseldienste vergleichen lohnt sich!

schloss

Fast jeder kennt die Situation: Man will nur eben mal zum Briefkasten, nimmt keinen Schlüssel mit und da schlägt die Tür zu. Was nun? Der Trick mit der Scheckkarte funktioniert nur im Film und wer nur eben nach der Post schaut, der hat zudem selten eine Kredit- oder Scheckkarte zur Hand. Glück haben diejenigen, die im Erdgeschoss wohnen und wo es ein offenes Fenster gibt, Pech haben diejenigen, die einen Schlüsseldienst rufen müssen.

Nach dem ersten Schreck über die zugefallene Tür kommt dann nämlich der zweite Schreck, und zwar dann, wenn der Schlüsseldienst seine Rechnung präsentiert, denn die kann sehr hoch sein. Um horrende Rechnungsbeträge zu vermeiden, lohnt es sich immer, im Vorfeld Informationen über die Schlüsseldienste vor Ort einzuholen.

Über Schlüsseldienste Informieren

Wer sich nicht mit einer überteuerten Rechnung eines Schlüsseldienstes herumärgern will, der ist gut beraten, sich schon bevor die Tür zufällt, bei der örtlichen Handelskammer zu informieren, wie hoch die Preise der Schlüsseldienste sind. Das erspart unliebsame Überraschungen, denn wenn am Telefon kein fester Preis vereinbart wurde, dann kann der Schlüsseldienst eine Rechnung ganz nach Belieben ausstellen. Auch ein direkter Vergleich lohnt sich fast immer, denn die Honorare variieren zum Teil enorm.

In der Regel ist es aber so, dass der Schlüsseldienst immer dann gerufen werden muss, wenn keine Zeit mehr bleibt, um sich über die Preise zu informieren. Wer denkt schon an einen Preisvergleich, wenn er vielleicht nur im Nachthemd oder im Schlafanzug frierend im kalten Hausflur steht?

Diese Situation nutzen einige Schlüsseldienste schamlos aus und schreiben sehr hohe Rechnungen. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Arbeit am Schloss nur wenige Minuten gedauert hat, denn die meisten Schlösser, die in Wohnungstüren eingebaut werden, lassen sich sehr schnell und ohne großen Widerstand öffnen.

Vom Schlüsseldienst übers Ohr gehauen?

Wenn die Rechnung des Schlüsseldienstes kommt oder wenn sie gleich vor Ort geschrieben wird und erschreckend hoch ist, dann sollten Verbraucher auf keinen Fall den Fehler machen und diese Rechnung bezahlen. Wer später sein Geld zurückhaben will, der hat vor Gericht kaum eine Chance, zu gewinnen. Deutlich besser ist es auf die Rechnung den Satz „Zahlung nur unter Vorbehalt der Rückforderung“ zu schreiben, denn so lässt man keinen Zweifel daran, dass man mit dem Betrag auf der Rechnung nicht einverstanden ist und sich gerichtliche Schritte vorbehält.

Nachbarn als Zeugen dazu holen

Noch besser ist es allerdings, vor Ort einen Zeugen zu haben, zum Beispiel einen Nachbarn. Wenn der Preis für das Öffnen einer Tür ein Wucherpreis ist, der sich sehr deutlich von den ortsüblichen Tarifen unterscheidet, dann wird der Vertrag mit dem Schlüsseldienst ungültig. Die Rechnung muss in diesem Fall nicht bezahlt werden.

Wenn der Schlüsseldienst dann prostestiert, was er mit ziemlicher Sicherheit tun wird, dann kann man sich auf einen Teilbetrag einigen, um einen Gang vor Gericht zu vermeiden. Sollte sich der Schlüsseldienst nicht einverstanden erklären, dann ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Fazit

Um Ärger mit dem Schlüsseldienst zu vermeiden, ist es immer ratsam auch den Gang zum Briefkasten nur dann anzutreten, wenn man den Wohnungsschlüssel in der Hosentasche hat.