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E-Commerce – Gefahrgut im Online-Handel

E-Commerce – Gefahrgut im Online-Handel

E-Commerce - Gefahrgut im Online-Handel 1

Auch im Online-Handel gibt es gesetzliche Vorgaben, nach denen sich jeder richten muss, der einen Onlineshop betreibt. Das gilt ganz besonders bei Artikeln, die ein sogenanntes Gefahrgut darstellen. Alles, was explodieren kann, schnell Feuer fängt oder giftig ist, unterliegt besonderen Vorschriften, wenn es um den Versand geht.

Wer also zum Beispiel Dosen mit Farbspray oder Haarlack über seinen Onlineshop vertreibt, muss sich mit den geltenden Vorschriften vertraut machen.

Was versteht man unter Gefahrgut?

Grundsätzlich versteht der Gesetzgeber unter Gefahrgut alles, was beim Transport eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellt. Gemeint ist damit alles, was ätzend und giftig oder leicht entflammbar oder radioaktiv ist.

Unterteilt wird das Gefahrgut in neun verschiedene Klassen. Damit beim Versand alles richtig abläuft, ist es für den Onlinehändler wichtig, zu wissen, unter welche Gefahrenklasse seine Ware fällt.

Die unterschiedlichen Gefahrenklassen

  • Zur Klasse 1 gehören alle Stoffe, die explodieren können und Dinge, die Explosivstoffe enthalten.
  • Zur Klasse 2 zählen verflüssigte und auch gelöste, komprimierte Gase.
  • Zur Klasse 3 zählen alle Flüssigkeiten, die sich entzünden können.
  • Zur Klasse 4 gehören Stoffe, die sich selbst entzünden, ebenso wie entzündbare Feststoffe.
  • Zur Klasse 5 werden sogenannte organische Peroxide und entzündlich wirkende Stoffe gezählt.
  • Zur Klasse 6 gehören alle giftigen Stoffe und Stoffe, die ansteckend sind.
  • Zur Klasse 7 wird alles gezählt, was radioaktiv ist.
  • Zur Klasse 8 gehören alle ätzenden Stoffe.
  • Zur Klasse 9 werden letzten Endes unterschiedliche gefährliche Stoffe und auch Gegenstände gezählt.

Was müssen Onlinehändler beim Gefahrgut-Versand beachten?

Ein stets sicherer Umgang mit Gefahrgut schützt die Umwelt und sorgt zudem dafür, dass niemand verletzt wird. Jeder, der Gefahrgut versenden möchte, muss sehr genau die Vorschriften für den Transport einhalten. Der Onlinehändler hat die rechtlich bindende Verpflichtung, seine Ware so zu klassifizieren, zu verpacken, zu identifizieren und zu kennzeichnen, dass es über den Inhalt des Pakets keine Zweifel mehr gibt.

Des Weiteren besteht eine Pflicht, die Versendung von Gefahrgut entsprechend zu dokumentieren. Der Betreiber des Onlineshops muss außerdem das jeweilige Transportunternehmen darüber informieren, dass es sich bei der Sendung um ein Gefahrengut handelt.

Was ist sonst noch wichtig?

Alle Gefahrengüter müssen entsprechend der Gefahrenklasse verpackt werden und einen Namen sowie einen Gefahrgutzettel haben. Darauf ist ein Symbol zu sehen, das Auskunft über die Gefahrenklasse gibt. Handelt es sich um flüssige Gefahrenstoffe, dann sind sogenannte Ausrichtungspfeile auf der Verpackung notwendig. Es gibt jedoch noch weitere individuelle Kennzeichen, die über die Art und die Menge des Gefahrgutes Auskunft geben. Auch sie müssen immer gut sichtbar an der Verpackung angebracht werden. Diese Kennzeichnung ist definitiv vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich zu dieser Angelegenheit genauer informieren möchte, kann vom Bundesverkehrsministerium eine Liste bekommen, auf der alle Vorschriften vermerkt sind.

Transportunternehmen finden

Es ist nicht immer ganz so einfach, ein passendes Transportunternehmen zu finden, was auch bereit ist, Gefahrgut zu transportieren. Nicht jeder Spediteur ist zum Beispiel in der Lage, radioaktive Stoffe zu fahren und auch bei ätzenden Flüssigkeiten müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Die großen Versandunternehmen, wie zum Beispiel DHL oder DPD, transportieren Gefahrgut jedoch in jedem Fall.