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Neukundengewinnung durch gezielte Briefwerbung – Was ist erlaubt, was nicht?

Neukundengewinnung durch gezielte Briefwerbung – Was ist erlaubt, was nicht?

Neukundengewinnung durch gezielte Briefwerbung - Was ist erlaubt, was nicht? 1

Werbung soll das Geschäft beleben und wer nicht für sich und sein Geschäft wirbt, der wird über kurz oder lang in der Bedeutungslosigkeit verschwinden. Im Zeitalter des Internets ist werben relativ einfach geworden, denn schließlich gibt es soziale Netzwerke und die eigene Internetpräsenz, mit denen wunderbar Werbung in eigener Sache gemacht werden kann. Auch das Bedrucken von Flyern und gezielte Briefwerbung kann vor allem bei der Neukundengewinnung sehr hilfreich sein, aber Vorsicht, Briefwerbung ist ein Drahtseilakt, denn hier ist nicht alles erlaubt.

Wenn Werbung lästig wird

Nicht jeder kann sich mit der Flut von Werbung anfreunden, die jeden Tag im Briefkasten landet oder per Mail verschickt wird. Viele empfinden das als sehr lästig und fragen sich, woher die Absender eigentlich die Adresse haben. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb darf Werbung niemanden belästigen, aber wo fängt die Belästigung an? Telefonwerbung empfinden die meisten als extrem belästigend, Briefwerbung kann allerdings auch nerven. Werbung in Form von Briefen ist grundsätzlich möglich, aber auch nur dann, wenn es mit dem Einverständnis des Verbrauchers passiert. „Bitte keine Werbung einwerfen“ – wenn dieses Schild am Briefkasten klebt, dann wurde die Erlaubnis definitiv nicht erteilt.

Die möglichen Fallstricke

Streng genommen müsste jeder, der eine Briefwerbung in einen Briefkasten werfen möchte, zuerst die Einwilligung des Mieters einholen. Aber das macht natürlich keiner und daher ist diese Form der Werbung eigentlich verboten. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie man die Einwilligung umgehen kann und die Lösung heißt: Listendaten. In diese Liste werden ganz bestimmte Daten aufgenommen, wie zum Beispiel der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und die Berufsbezeichnung. Die Listendaten dürfen gegenüber Bestandskunden verwendet werden, aber auch bei neuen Kunden, wenn die Daten einer öffentlichen Liste, wie zum Beispiel einem Telefonbuch entnommen werden.

Darf man Daten auch kaufen?

Im Internet kann man so gut wie alles kaufen. Ein besonders schwungvoller Handel ist der Handel mit Daten. Wer also ein Geschäft eröffnen, Briefpapier drucken und Briefwerbung machen möchte, der kann diese Daten kaufen, es müssen aber einige grundlegende Aspekte beachtet werden. So muss man unter anderem immer sicher sein können, dass die Erhebung der Daten auch rechtmäßig war. Falls es jedoch keine zuverlässigen Informationen gibt, dann sollte man den Ankauf lieber lassen. Die Lieferkette der Daten muss dokumentiert werden und diese Angaben müssen für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert werden. Zudem muss die Datenquelle, die die Daten erstmals erhoben hat, in der Werbung angegeben werden, und zwar mit der kompletten Anschrift. Wenn alles seine Richtigkeit hat und alles gesetzeskonform über die Bühne geht, dann steht dem Ankauf von Daten nichts mehr im Wege.

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Was muss sonst noch beachtet werden?

Wer Briefwerbung machen will, der darf diese Tatsache nicht verschleiern und muss immer sehr klar machen, dass es sich um Werbung handelt. Derjenige, der wirbt, muss sich ebenfalls klar zu erkennen geben und der Kunde, der beworben werden soll, muss immer die Möglichkeit haben, Einspruch gegen die Werbung einzulegen. Wenn die Briefwerbung nicht den gewünschten Effekt hat, dann bitte nicht telefonisch nachfragen, denn für diese Nachfragen gelten noch strengere Regeln, die erfüllt werden müssen.