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Plakat- und Außenwerbung – So lassen sich Werbeflächen vermieten

Plakat- und Außenwerbung – So lassen sich Werbeflächen vermieten

Plakat- und Außenwerbung - So lassen sich Werbeflächen vermieten 1

Es gibt schöne und es gibt weniger schöne Hauswände. Hausbesitzer, die eine weniger schöne Hauswand haben, können sie praktisch verschwinden lassen und bekommen dafür sogar noch Geld. Das gilt für alle, die eine Wand ihres Hauses als Werbefläche vermieten und auf diese Weise unkompliziert Geld verdienen wollen. Falls der Standort stimmt, bedeutet eine Hauswand mit einer Werbebotschaft bares Geld.

Wo sollte das Haus stehen?

Häuser, die an einer viel befahrenen Hauptstraße oder an einer Kreuzung stehen, kommen als Werbefläche infrage. Bei jeder Außenwerbung ist die Anzahl von Sichtkontakten entscheidend für einen Standort. Grundsätzlich gilt: Je höher der Zahl der Sichtkontakte ist, umso mehr ist ein Haus für die Werbung von Interesse. Auch die Höhe der Einnahmen, die die Hauseigentümer bekommen, richtet sich danach, wie groß die Werbefläche ist und wie viele Sichtkontakte es gibt. Welche Anforderungen müssen die Häuser mitbringen, wenn man sie als Werbefläche vermieten will? Die Fläche, die als Werbefläche zur Verfügung steht, sollte mindestens 3,80 Meter breit und 2,80 Meter hoch sein. In diesem Fall kann dort ohne Probleme eine Werbetafel ihren Platz finden. Bäume sollten die Wand allerdings nicht verdecken, außerdem muss die Hauswand jederzeit frei zugänglich sein.

Braucht der Hausbesitzer eine Genehmigung?

In vielen Städten und Gemeinden sind diese Plakatwände zu sehen und die Hausbesitzer können sich über eine zusätzliche Einnahmequelle freuen. Für Werbung auf großen Flächen muss der Hausbesitzer jedoch eine Genehmigung einholen. Das passiert mit einem schriftlichen Antrag beim örtlichen Bauamt. Die erforderlichen Unterlagen müssen bei der Baubehörde eingereicht werden. Erst wenn das Amt die Genehmigung erteilt hat, darf die Werbung dort auch angebracht werden. Wichtig ist zudem: Das Haus darf nach dem örtlichen Planungsrecht nicht in einem Bereich stehen, den die Stadt oder die Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen haben. Perfekt ist ein Haus, was sich in einem Gewerbegebiet oder in einem sogenannten Mischgebiet befindet. In solchen Gebieten stehen sowohl Wohnhäuser als auch Gewerbebauten. Ein weiteres Kriterium für die Werbefläche an einer Hauswand ist, dass das Haus nicht unter Denkmalschutz steht. Ein schönes altes Fachwerkhaus und moderne Werbung passen einfach nicht zusammen.

Müssen die Einnahmen versteuert werden?

Das Gesetz ist eindeutig, wenn es sagt, dass alle Einkünfte aus einer Verpachtung oder Vermietung steuerlich relevant sind, wenn sie an ein Unternehmen oder an eine Privatperson vermietet werden. Das gilt natürlich auch für die Werbetafel am Haus. Wer seine Hauswand einem anderen als Werbefläche überlässt, muss dafür auch Steuern bezahlen. Die Werbung an der Wand wird genauso behandelt wie die Vermietung einer Garage, selbst wenn es sich um eine einmalige Werbeaktion handelt. Der Hausbesitzer kann die Aufwendungen für die Werbung allerdings von der Steuer absetzen. So lassen sich die Mieteinnahmen für die Steuer wenigstens reduzieren.

Einfach prüfen lassen

Wer Interesse an Plakat- und Außenwerbung hat, kann sein Haus prüfen lassen, ob es als Werbefläche überhaupt infrage kommt. Wenn das der Fall ist, muss nur noch die Genehmigung beim Bauamt eingeholt werden. Gibt es vonseiten der Behörde keine Einwände, steht der Vermietung der Hauswand als Werbefläche nichts mehr im Weg.