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Firma insolvent – Wie geht’s weiter?

Firma insolvent – Wie geht’s weiter?

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Die vier Buchstaben GmbH tauchen im Alltag immer wieder auf, aber was genau ist eine GmbH eigentlich? Was unterscheidet die Gesellschaft mit beschränkter Haftung von anderen Gesellschaftsformen und was passiert, wenn eine GmbH nicht mehr ihren Zahlungsverpflichtungen nachgehen kann?

Wer sich beruflich auf eigene Beine stellen will und über die Gründung einer GmbH nachdenkt, der sollte sich auch mit den Themen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz befassen, denn wenn es zu Problemen kommen sollte, ist es gut, immer informiert zu sein.

Eine beliebte Gesellschaftsform

Nicht umsonst ist die GmbH eine der beliebtesten Gesellschaftsformen, wenn es um eine Firmengründung in Deutschland geht. Eine GmbH ist schnell ins Leben gerufen, sie lässt sich einfach handhaben und es ist zudem möglich, dass eine GmbH auch nur von einer Person gegründet wird. Jede GmbH ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft und sie unterliegt, wenn es um die Steuer geht, der Körperschaftssteuer. Ebenso ist eine GmbH auch gewerbesteuerpflichtig und dabei spielt es keine Rolle, welcher Tätigkeit eine GmbH nachgeht.

Wenn mehrere Personen eine GmbH gründen, dann müssen sie einen notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag abschließen. Jeder, der Teil einer GmbH wird, der muss eine Mindesteinlage von 25.000,- Euro mitbringen und rechtskräftig wird eine GmbH aber erst dann, wenn sie auch ins Handelsregister eintragen wird.

Ist die GmbH gegründet, dann wird ein Geschäftsführer bestimmt, sein Name steht im Handelsregister und er ist es auch, der die GmbH nach außen vertritt. Der Name Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezieht sich auf die Tatsache, dass eine GmbH immer nur für das Gesellschaftsvermögen haften muss. Wenn eine GmbH zwei Gesellschafter hat, die je 25.000,- Euro in die Gesellschaft eingebracht haben, dann liegt die Haftungssumme bei 50.000,- Euro.

Die Insolvenz einer GmbH

Es gibt viele verschiedene Gründe für die Zahlungsunfähigkeit einer GmbH, aber wenn eine Zahlungsunfähigkeit droht, dann wird zwischen drei Formen unterschieden. Es gibt die dauerhafte, die vorübergehende und die gestörte Zahlungsunfähigkeit. Ist eine GmbH dauerhaft zahlungsunfähig, dann führt der Weg meist in die Insolvenz. Hier ist es wichtig, dass die Insolvenz so schnell wie möglich angemeldet wird, passiert das nicht, dann wird das als verschleppte Insolvenz gewertet, und das ist ein Straftatbestand.

Nicht immer wird der Bitte auf Insolvenz vom Gericht auch stattgegeben, denn wenn es nicht genug Geld gibt, um die Kosten für das Verfahren zu begleichen, dann kann das Gericht die Insolvenz ablehnen. Wenn das Gericht aus diesen Gründen ablehnt, dann kann es passieren, dass auch das eingebrachte Vermögen der Gesellschafter in Gefahr ist, was allerdings eher selten der Fall ist.

Eine Möglichkeit, um wieder auf die Beine zu kommen, ist frisches Geld zu beschaffen, vor allem bei Unternehmen, die schon lange am Markt sind, kann es helfen das Geschäftsmodell zu überdenken, um wieder konkurrenzfähig zu werden.

Fazit

Auch wenn eine GmbH eine beliebte Gesellschaftsform ist, jeder, der eine GmbH gründen will, der sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass es Probleme geben kann. Nur wer in einem solchen Fall gut informiert ist, der kann das Unternehmen dann durch und aus der Krise führen.