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Arbeitsschutz – Die Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsschutz – Die Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsschutz Sicherheit am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber muss nicht nur dafür sorgen, dass seine Angestellten pünktlich bezahlt werden, er muss auch die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Damit weder Leben noch Gesundheit am Arbeitsplatz in Gefahr sind, stellt der Gesetzgeber eine Reihe von Anforderungen, die Arbeitgeber einhalten müssen, um das Risiko von Unfällen zu minimieren. Der Arbeitsschutz ist ein sehr komplexes und umfassendes Gebilde aus Regeln, die aber konsequent umgesetzt werden müssen.

Arbeitssicherheit im Büro

Die meisten Menschen verstehen unter Sicherheit am Arbeitsplatz die Arbeit an Maschinen. Arbeitsschutz betrifft aber auch alle anderen Arbeitnehmer, also auch diejenigen, die in einem Büro arbeiten. So müssen zum Beispiel die Büroräume ausreichend Platz bieten und der Arbeitgeber muss für ergonomische Sitzgelegenheiten sorgen, die den Rücken nicht belasten. Auch der Bildschirm des Computers muss die richtige Position auf dem Schreibtisch haben und die Geräuschkulisse muss so niedrig wie möglich sein.

Zum Arbeitsschutz gehört selbstverständlich eine richtige Klimatisierung des Büroraumes. Hierzu gehören neben einer Klimaanlage und Sonnenschutzvorrichtungen an den Fenstern auch Zimmerpflanzen, zudem muss eine Frischluftzufuhr gewährleistet sein.

Welche Sicherheitsvorkehrungen muss der Arbeitgeber am Arbeitsplatz gewährleisten?

Nach §12 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter über die möglichen Gefahren am Arbeitsplatz aufzuklären. Das geschieht im Rahmen einer allgemeinen Unterweisung, bei der die Kollegen über das Sicherheitsverhalten im gesamten Betrieb aufgeklärt werden. Außerdem gibt es noch die arbeitsplatzbezogene Unterweisung speziell für den jeweiligen Arbeitsbereich. Wechselt ein Kollege von seinem Arbeitsplatz in eine andere Abteilung des Betriebes, dann gibt es wieder die entsprechende Anweisung. Die Verwendung von neuen Maschinen oder anderen Arbeitsmitteln unterliegt ebenfalls der Arbeitsplatzsicherheit, die Kollegen bekommen in diesem Fall eine zusätzliche Sicherheitsunterweisung.

Während in kleineren Unternehmen der Chef selbst diese Unterweisungen durchführt, gibt es in großen Betrieben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nur für die Fragen zum Thema Sicherheit und für die Schulungen zu diesem Thema zuständig ist.

Die Pflichten der Arbeitnehmer

Nach den zahlreichen Regeln des Arbeitsschutzgesetzes muss zum größten Teil der Arbeitgeber handeln, aber auch die Arbeitnehmer sind in der Pflicht und müssen Verantwortung übernehmen. Nach §15 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Angestellten verpflichtet, mit ihren Mitteln zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen.

Um die Gesundheit zu schützen, muss in vielen Betrieben die passende Arbeitskleidung getragen werden, wie zum Beispiel spezielle Arbeitsschuhe. Geschäfte wie Engelbert Strauss bieten Arbeitsbekleidung in einer großen Auswahl an, das Angebot reicht von Arbeitshosen und Jacken über Schuhe bis hin zu Overalls, Handschuhen und Kopfbedeckungen. Der Arbeitnehmer ist aber nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Gesundheit seiner Kollegen zuständig, die von seinem fehlerhaften Verhalten betroffen sein können.

Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe

Zum Arbeitsschutz gehört nicht nur die Unterweisung in Erster Hilfe, sondern auch die Sofortmaßnahmen bei der Bekämpfung von Bränden sowie die mögliche Evakuierung der Mitarbeiter. Zu diesem Zweck werden einer oder auch mehrere Angestellte ausgebildet, die im Notfall sofort die richtigen Maßnahmen ergreifen. Das gilt im Fall eines Feuers ebenso wie für den Fall, dass sich einer der Kollegen bei einem Unfall verletzt.

Zudem muss der Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen mit den Mitarbeitern eine Fluchtwegbegehung durchführen. Zu dieser Begehung gehört es, die Angestellten auf die Orte hinzuweisen, wo sich die Feuerlöscher befinden und welche Türen im Brandfall nach draußen führen. In großen Betrieben führt die Feuerwehr diese Fluchtwegbegehungen durch, zudem setzt sie meist in einem zweijährigen Rhythmus Übungen an, bei denen der Notfall simuliert wird.

Darüber hinaus muss jeder Arbeitgeber seinen Angestellten die Möglichkeit geben, sich in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn es nach der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Schutzmaßnahmen keine Anzeichen dafür gibt, dass die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz gesundheitliche Einschränkungen oder Gefahren fürchten müssen.